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Bitcoin im Vorsorge-Portfolio: Risiken & Schweizer Steuern
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Bitcoin im Vorsorge-Portfolio: Risiken & Schweizer Steuern

Viele unserer Kunden halten seit Jahren ein kleines Bitcoin-Portfolio. Privat, ausserhalb der Vorsorge. Das läuft oft gut für sie, und irgendwann fragen sie: «Warum eigentlich nicht auch in der Säule 3a?» Eine vernünftige Frage. Und die Antwort ist komplizierter, als die meisten erwarten.

Kryptowährungen sind in der Schweiz steuerlich und regulatorisch ein eigenes Universum. Wer Bitcoin oder Ethereum im privaten Portfolio hält, spielt nach anderen Regeln als jemand, der dieselben Assets in die gebundene Vorsorge bringen möchte. Dieser Artikel erklärt, wie das Schweizer Steuerrecht Krypto behandelt, was innerhalb der Vorsorge erlaubt ist und welche Risiken kaum jemand offen anspricht.

Wie behandelt das Schweizer Steuerrecht Bitcoin eigentlich?

Die grundlegende Logik ist erstaunlich klar. In der Schweiz gelten Bitcoin und andere Kryptowährungen als Vermögen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Das passiert einmal jährlich, zum Jahresendkurs. Die Schweiz behandelt Kryptowährungen als Vermögenswerte — Privatpersonen deklarieren ihre Krypto-Bestände in der Steuererklärung und versteuern diese im Rahmen der Vermögenssteuer, die je nach Kanton zwischen 0.3 und 1 Prozent des Gesamtvermögens liegt.

Für die Bewertung ist der Stichtag entscheidend: Für die Vermögenssteuer zählt der offizielle Steuerwert zum Jahresende, der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht wird und als Grundlage für die steuerliche Bewertung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen dient.

Das Verlockende für Schweizer Anleger: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind für Privatpersonen in der Regel steuerfrei, wenn kein berufsmässiger Handel vorliegt. Wer also Bitcoin kauft, jahrelang hält und dann verkauft, zahlt auf den Kursgewinn — egal wie hoch — keine Kapitalgewinnsteuer. International ist das eine klare Ausnahme.

Die Kehrseite: Kapitalverluste aus privatem Handel sind in der Schweiz steuerlich nicht absetzbar. Wer ETH für 3'000 CHF kauft und später für 2'500 CHF verkauft, kann den Verlust von 500 CHF steuerlich nicht geltend machen. Gewinne steuerfrei, Verluste nicht abzugsfähig — das ist die asymmetrische Realität.

Wann wird Krypto steuerpflichtig — die Grauzone «gewerbsmässiger Handel»

Hier wird es heikel. Kapitalgewinne sind für Privatpersonen steuerfrei, Erträge aus Mining, Staking, Lending oder Airdrops gelten hingegen als steuerpflichtiges Einkommen. Entscheidend ist, ob jemand privat investiert oder als gewerblich eingestuft wird.

Staking ist ein besonders trügerisches Thema. Staking Rewards unterliegen der Einkommenssteuer. Anleger, die ihre Coins für Staking einsetzen, erhalten dafür Belohnungen — diese Rewards zählen als Einkommen und müssen zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden. Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist es aber nicht: Wenn du im Januar Staking-Rewards erhältst und Bitcoin damals bei CHF 80'000 stand, im Dezember aber auf CHF 30'000 gefallen ist, hast du die Einkommenssteuer auf den hohen Zuflusswert bezahlt — obwohl dein tatsächlicher Coin heute weit weniger wert ist. Besonders problematisch wird die Bewertung bei volatilen Kursen: Erträge müssen oft zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet werden, unabhängig davon, ob Coins später stark fallen — dadurch können steuerliche Belastungen entstehen, obwohl der tatsächliche Marktwert später sinkt.

Und dann ist da noch die Frage: Wann gilt jemand als «gewerbsmässiger Händler»? Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen privatem Anleger und gewerbsmässigem Händler und diese Einstufung wird für viele Investoren zentral, weil häufiges Trading, Hebelprodukte oder regelmässige Gewinne von den Behörden anders bewertet werden können als langfristiges Halten. Das ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 gibt Orientierung, aber die kantonalen Steuerämter wenden es unterschiedlich an. Wer viele Transaktionen macht, Hebelprodukte nutzt oder Krypto als Haupteinkommensquelle behandelt, bewegt sich auf dünnem Eis.

Welche Grenze für deine spezifische Situation gilt, hängt von Einkommen, Aktivität und Kanton ab. Bei Vemo bekommst du eine persönliche Honorarberatung dazu — provisionsfrei.

Krypto in der Säule 3a: möglich, aber eng

Hier überrascht die Realität viele. Anlagen in der Säule 3a unterliegen den BVV2-Anlagerichtlinien für 3a-Vorsorgestiftungen. Kryptowährungen werden in den Richtlinien nicht spezifisch erwähnt; sie fallen unter die Anlageklasse «alternative Anlage» — und darum ist es grundsätzlich möglich, Kryptoanlagen als alternative Anlagen anzubieten.

Erstmals hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) Ende September 2021 den ersten Schweizer Kryptofonds genehmigt — den «Crypto Market Index Fund», einen Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «übrige Fonds für alternative Anlagen» mit besonderem Risiko. Als erster Schweizer Anbieter ermöglichte finpension innerhalb der Säule 3a in Kryptowährungen zu investieren, wobei maximal 5% des persönlichen 3a-Guthabens in den «Crypto Market Index Fund» angelegt werden können.

In der 2. Säule — der Pensionskasse — ist die Situation noch restriktiver. Die FINMA und die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) weisen darauf hin, dass es sich bei Kryptowährungen um «Anlagen mit stark erhöhten Risiken» handelt, bei denen «ein Totalverlust nicht auszuschliessen» sei. In der 2. Säule sind Kryptowährungen praktisch noch kein Thema.

Was hier fast nie erwähnt wird: CARF und die neue Transparenz

Viele Krypto-Anleger gehen davon aus, dass ihre Bestände auf ausländischen Plattformen unsichtbar sind. Das ändert sich. Bald erfahren Steuerbehörden automatisch, wer wie viel Krypto besitzt — dahinter steht CARF, der OECD-Standard für den automatischen Austausch von Krypto-Daten. In der Schweiz greift er aber erst ab 2027, für die meisten ändert sich zunächst wenig. Wer bisher nicht vollständig deklariert hat, sollte das jetzt nachholen — eine nachträgliche Selbstanzeige ist in der Schweiz möglich und deutlich besser als eine Prüfung.

Neue Entwicklungen rund um Staking, Stablecoins, DeFi und automatisierte Steuerabgleiche verändern die Situation deutlich — immer mehr Kantone verlangen präzisere Angaben in der Steuererklärung, während Banken bei hohen Krypto-Zuflüssen zusätzliche Nachweise fordern. Transfers zwischen Wallets ohne dokumentierte Herkunft können bei Rückfragen des Steueramts zum Problem werden.

Worauf du achten kannst

Die wichtigste Grundlage ist Dokumentation. Jede Transaktion, jeder Kauf, jeder Staking-Reward — mit Datum und CHF-Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Viele Plattformen bieten Exportfunktionen, aber manche nur für begrenzte Zeiträume. Wer mehrere Wallets und Börsen nutzt, sollte den Überblick aktiv pflegen, nicht erst im März beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Für die Vermögenssteuer gilt: Kryptowährungen müssen zum Jahresende mit ihrem Marktwert in der Steuererklärung angegeben werden. Der Marktwert wird in Schweizer Franken ermittelt, entweder durch den von der ESTV veröffentlichten Richtwert oder den Kurswert einer anerkannten Börse. Das ICTax-Portal der ESTV ist hier die offizielle Quelle.

Viele unserer Kunden haben sich am Ende entschieden, Bitcoin ausserhalb der Vorsorge zu halten. In der Säule 3a setzten sie meist auf ein breit diversifiziertes Aktien-Portfolio. Ob das für dich die richtige Entscheidung wäre, hängt von deiner Gesamtsituation ab. Bei Vemo helfen wir dir, das objektiv zu durchdenken — ohne Provision, ohne versteckte Interessen.

Häufige Fragen

Muss ich Bitcoin in der Steuererklärung angeben, auch wenn ich nichts verkauft habe?

Ja. Kryptowährungen gelten in der Schweiz als Vermögen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden, auch wenn sie nicht verkauft wurden. Massgebend ist der Kurs per 31. Dezember.

Sind Bitcoin-Gewinne in der Schweiz wirklich steuerfrei?

Solange du dein Geld bloss nebenbei anlegst und nicht als «gewerbsmässiger Wertschriftenhändler» giltst, sind Kursgewinne steuerfrei — egal, ob es sich um Gewinne aus dem Aktien- oder dem Währungshandel handelt, zu dem auch Kryptowährungen zählen. Wer hingegen sehr aktiv handelt, Hebel einsetzt oder davon lebt, kann als gewerblich eingestuft werden — dann sind Gewinne steuerpflichtig.

Was passiert mit Staking-Rewards steuerlich?

Erträge aus Staking gelten als steuerpflichtiges Einkommen — und zwar im Moment des Zuflusses, bewertet zum aktuellen Kurs. Auch wenn der Coin danach stark fällt, bleibt die Steuerpflicht auf den hohen Zuflusswert bestehen. Das ist einer der häufigsten Überraschungsmomente bei Krypto-Anlegern.

Kann ich Krypto in meiner Säule 3a haben?

Ja, aber nur über FINMA-zugelassene Fonds und mit einer strikten Obergrenze. Maximal 5 Prozent des persönlichen 3a-Guthabens können in einen entsprechenden Kryptofonds investiert werden — als Sicherheitsmassnahme, um Kunden vor potenziellen Grossverlusten zu schützen. In der 2. Säule ist Krypto bis heute praktisch nicht möglich. Welche Lösung zu deiner Vorsorgssituation passt, ist stark individuell. Sprich mit einem unabhängigen Berater — mehr zur Säule 3a findest du auch in unserem Artikel dazu.

Können Krypto-Verluste steuerlich abgezogen werden?

Nein — jedenfalls nicht für private Anleger. Das ist die direkte Kehrseite der steuerfreien Gewinne: Gewinne, die bei einer Veräusserung erzielt werden, unterliegen nicht der Einkommenssteuer — umgekehrt können allerdings auch allfällige Wertverluste steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden.

Was ändert sich ab 2027 mit CARF?

Ab 2027 führt die Schweiz mit CARF einen erweiterten internationalen Informationsaustausch für Kryptowährungen ein — Kryptodienstleister melden relevante Daten an die Steuerbehörden. Das bedeutet: Krypto-Aktivitäten auf ausländischen Plattformen werden sichtbarer. Wer bisher lückenhaft deklariert hat, sollte das vor 2027 bereinigen.

Fazit

Krypto im Vorsorge-Portfolio ist kein einfaches Ja oder Nein — es ist eine Frage der richtigen Einbettung. Privat gehalten sind Kursgewinne steuerfrei, aber Staking-Erträge nicht, und Verluste lassen sich nicht abziehen. In der Säule 3a ist der Spielraum sehr eng und die Illiquidität schmerzhafter als bei normalen Investments. Was das für deine Gesamtsituation bedeutet, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Neugierig, wie Krypto in dein Portfolio und in deine Vorsorge passt? Schau auch in unsere Artikel zu Steuern und Anlagestrategie und Inflationsschutz für dein Portfolio. Bei der konkreten Wahl helfen wir dir gerne: Vemo Honorarberatung ist provisionsfrei und zeigt dir transparent, was zu deiner Situation passt.


Quellen

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