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Stockpicking vs. ETF: Was das für deine Steuern bedeutet
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Stockpicking vs. ETF: Was das für deine Steuern bedeutet

Stell dir Nora vor. 38 Jahre alt, Projektleiterin bei einem Pharmaunternehmen in Basel. Sie investiert seit fünf Jahren in Einzelaktien — vor allem in Schweizer und US-amerikanische Firmen, die sie gut kennt. Ihr Kollege aus der Finanzabteilung macht dasselbe mit ETFs. Beide kaufen, beide halten, beide zahlen dieselben Einkommenssteuern auf ihre Dividenden. Oder?

Die Antwort ist: Nicht ganz. Denn das Schweizer Steuersystem unterscheidet nicht nach Anlagetyp — wohl aber danach, wie du anlegst, wie oft du handelst und welche Steuern bereits auf dem Weg zu dir hängengeblieben sind. Das macht einen echten Unterschied. Und den erklärt kaum jemand offen.

Was das Schweizer Steuerrecht für Anleger grundsätzlich bedeutet

Zuerst die gute Nachricht, die wirklich gut ist: Als Privatanleger in der Schweiz zahlst du keine Steuer auf Kursgewinne — im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wie Deutschland. Ob du eine Aktie für CHF 50 kaufst und für CHF 90 verkaufst: Dieser Gewinn bleibt für Privatanleger steuerfrei.

Was du versteuern musst: Dividenden und Zinserträge. Steuerpflichtig sind vor allem Zinserträge auf Konten und Obligationen sowie Dividenden von Aktien. Das gilt sowohl für Einzelaktien als auch für ETFs — unabhängig davon, ob diese Erträge ausgeschüttet oder reinvestiert (thesauriert) werden.

Dazu kommt die Vermögenssteuer: Das in Wertschriften angelegte Vermögen unterliegt in der Schweiz der Vermögenssteuer — egal ob Einzelaktien oder ETF-Anteile.

Bis hierhin klingt es gleich. Warum macht es dann einen Unterschied, ob du Stockpicker oder ETF-Anleger bist? Weil das Fundament zwar gleich ist, aber die Feinheiten auseinanderlaufen.

Der echte Unterschied beim Stockpicking

Aktiv in Einzelaktien zu investieren bringt steuerlich eine Freiheit, die beim ETF fehlt: Du steuerst selbst, welche Erträge du wann realisierst — und welche nicht.

Seit der letzten Unternehmenssteuerreform zahlen immer mehr Firmen Dividenden als Kapitalrückzahlung aus — diese sind nicht zu versteuern. Darum sollte man gut hinschauen, ob auf den Belegen «Dividende» oder «Kapitalrückzahlung» steht. Bei einem einzelnen Titel kannst du das nachvollziehen und gezielt wählen — bei einem breit diversifizierten ETF hast du darauf keinen Einfluss.

Ausserdem gilt für ausländische Dividenden eine wichtige Mechanik: Für US-Aktien beträgt die ausländische Quellensteuer typischerweise 15% dank dem Doppelbesteuerungsabkommen. Über das Formular DA-1 kannst du diesen Anteil in der Schweiz anrechnen lassen. Das funktioniert — aber nur, wenn du die Aktien direkt hältst. Hältst du sie über einen ETF, wird es komplizierter.

Nora könnte also — mit dem richtigen Wissen — ihre Steuersituation aktiv mitgestalten. Der Haken: Es braucht Aufwand. Für jede Einzelposition, jede Dividende, jede ausländische Quellensteuer. Ein ETF auf zwanzig Länder spart dir das — aber nimmt dir auch den Steuergestaltungsspielraum.

Wo ETFs steuerlich ihre eigene Logik haben

Bei ETFs dreht sich vieles um zwei Fragen: Wo ist der Fonds domiziliert — und schüttet er aus oder thesauriert er?

Das Fondsdomizil wirkt direkt auf die Rendite. Nicht nur du als Anleger, sondern auch der ETF selbst muss Verrechnungssteuer abliefern. Bei ETFs mit Domizil Irland oder Luxemburg betrifft das zwar nur die Erträge auf Schweizer Wertschriften — aber diese ETFs sind nicht berechtigt, diese Steuer zurückzufordern. Das heisst konkret: Wer in Schweizer Aktien investiert, sollte ETFs mit Domizil Schweiz wählen. Bei einer angenommenen Dividendenrendite von 3% können ausländische ETFs aufgrund des Fondsdomizils eine Minderrendite von bis zu 1% pro Jahr gegenüber einem Schweizer ETF erzielen.

Die Stempelsteuer kommt noch dazu: Beim Kauf oder Verkauf eines inländischen ETF beträgt der Steuersatz 0,075%. Beim Kauf eines ausländischen ETF ist es mit 0,15% das Doppelte. Für unseren Artikel über versteckte ETF-Kosten gilt: Die Stempel- und Quellensteuer sind Teil dieser nicht immer sichtbaren Kostenstruktur.

Und thesaurierende ETFs? Auf den ersten Blick steuereinfach, weil keine Ausschüttung fliesst. Aber: Bei thesaurierenden ETFs wird das Einkommen direkt reinvestiert — aber auch dann besteuert das Steueramt die intern anfallenden Dividenden und Zinsen, als wären sie ausgeschüttet worden. Der Steuerunterschied in der Schweiz ist deshalb kleiner als viele denken.

Welche Kombination aus Fondsdomizil, Ausschüttungsart und Anlagehorizont wirklich zu dir passt, hängt von deinem Einkommens- und Vermögensprofil ab. Bei Vemo bekommst du eine persönliche Honorarberatung dazu — provisionsfrei.

Die Falle, die fast niemand erwähnt: der gewerbsmässige Wertschriftenhändler

Hier liegt die grösste Lücke in den meisten Steuer-Artikeln — und sie trifft aktive Stockpicker weit mehr als ETF-Anleger.

Kursgewinne auf Wertpapieren sind normalerweise steuerfrei. Wer aber häufig Börsengeschäfte in grösserem Umfang tätigt, wird unter Umständen von der Steuerbehörde als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft. Die Folge: Kursgewinne müssen versteuert werden, Kursverluste darf man dagegen abziehen.

Die ESTV hat im Kreisschreiben Nr. 36 sogenannte «Safe-Harbor-Kriterien» definiert. Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel ist ausgeschlossen, wenn unter anderem die Haltedauer der verkauften Wertschriften mindestens sechs Monate beträgt und das Transaktionsvolumen pro Kalenderjahr nicht mehr als das Fünffache des Wertschriftenbestands zu Beginn der Steuerperiode ausmacht.

Ein klassischer ETF-Halter, der einmal jährlich kauft und hält, kommt damit nie in die Nähe dieser Schwelle. Ein aktiver Stockpicker, der häufig rotiert, kann sie unbemerkt überschreiten. Falls man als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler qualifiziert, sind alle im Steuerjahr realisierten Kapitalgewinne auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde sowie bei der AHV steuer- und abgabepflichtig. Das kann schnell 10% und mehr ausmachen — auf Gewinne, die du sonst steuerfrei eingestrichen hättest.

Nora aus unserem Beispiel handelt einmal im Quartal um. Hält Titel meist 8–12 Monate. Sie ist wahrscheinlich sicher — aber «wahrscheinlich» ist beim Fiskus kein gutes Wort. Es ist deshalb zu empfehlen, dass Personen, die mit Wertschriften handeln, sich der steuerlichen Risiken bewusst sind und ihr Handeln regelmässig mit den geltenden steuerlichen Regelungen prüfen.

Worauf du bei deiner persönlichen Steuersituation achten kannst

Es gibt keine universale Antwort auf die Frage «ETF oder Einzelaktien — was ist steuerlich besser?». Aber es gibt Dinge, die du im Blick haben kannst.

Erstens: Die Haltedauer. Wer Einzelaktien kauft und hält — wirklich hält, über Jahre — profitiert steuerlich stark. Die steuerfreien Kursgewinne werden grösser, und Dividenden fallen anteilsmässig weniger ins Gewicht. Wer rotiert, zahlt zwar keine Kapitalgewinnsteuer, riskiert aber den Händlerstatus. Ein ETF hält von Natur aus länger, weil du ihn nicht aktiv umwälzt.

Zweitens: Das Fondsdomizil bei ETFs ist kein Nebenpunkt. Als Faustregel gilt: Für ETFs, die in ausländische Aktien investieren, sollte man das Domizil Luxemburg oder Irland wählen — für ETFs mit Schweizer Aktien unbedingt das Domizil Schweiz. Dieser Unterschied wirkt stille und kumuliert sich über Jahre.

Drittens: Die Verwaltungskosten von Wertschriften können in vielen Kantonen steuerlich abgezogen werden. Privatanleger können bestimmte Kosten für die allgemeine Verwaltung von Wertschriften vom steuerbaren Einkommen abziehen — das gilt für Aktien, Obligationen, Fonds und ETFs. Ob Pauschale oder effektiv: Das lohnt sich durchzurechnen, gerade bei grösseren Depots.

Viertens — und das vergessen die meisten: Die eigentliche Steuerbelastung ist von Person zu Person sehr unterschiedlich, auch wenn Einkommen und Vermögen vergleichbar sind. Der Hauptgrund liegt darin, dass alle 26 Schweizer Kantone ihre eigenen Steuergesetze anwenden. Was im Kanton Zug steuerlich attraktiv ist, kann in Basel-Stadt ganz anders aussehen.

Lasse uns auch die Säule 3a nicht vergessen: Innerhalb eines 3a-Kontos wachsen ETF-Anlagen ohne jährliche Einkommenssteuer auf Dividenden — ein steuerlicher Vorteil, der ausserhalb des 3a-Rahmens nicht existiert. Das ist oft wirksamer als die Wahl zwischen ETF und Stockpicking im freien Depot.

Häufige Fragen

Zahle ich in der Schweiz Steuern auf Kursgewinne aus Einzelaktien?

Nein — für Privatanleger sind Kursgewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei. Das gilt für Einzelaktien wie für ETFs. Ausnahme: Wer als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wird, zahlt Einkommenssteuern und AHV-Beiträge auf seine Gewinne.

Sind thesaurierende ETFs steuerlich besser als ausschüttende?

Auch bei thesaurierenden ETFs besteuert das Steueramt die intern anfallenden Dividenden — als wären sie ausgeschüttet worden. Der Steuerunterschied in der Schweiz ist deshalb kleiner als viele denken. Der Unterschied liegt weniger im Ausschüttungstyp als im Fondsdomizil.

Wann werde ich als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft?

Wer häufig Börsengeschäfte in grösserem Umfang tätigt, kann von der Steuerbehörde als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft werden. Als sicher gilt, wer Wertschriften mindestens 6 Monate hält und dessen Transaktionsvolumen das Fünffache des Anfangsbestands nicht übersteigt — aber es gibt weitere Kriterien. Bei Unsicherheit lohnt sich eine Beratung.

Was bedeutet das Fondsdomizil beim ETF konkret?

Das Domizil bestimmt, wie viel ausländische Quellensteuer der ETF zurückfordern kann — bevor die Dividenden überhaupt bei dir ankommen. Für ETFs auf weltweite Aktien empfiehlt sich für Schweizer Anleger das Fondsdomizil Irland, weil Irland viele Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat und die Quellensteuer teilweise zurückerstattet bekommt. Für Schweizer Aktien-ETFs hingegen ist das Domizil Schweiz steuerlich günstiger.

Kann ich die Kosten meines Depots von den Steuern abziehen?

Privatanleger können bestimmte Verwaltungskosten für Wertschriften vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das gilt für die direkte Bundessteuer und für alle Kantone — allerdings variieren die Regeln von Kanton zu Kanton. Es lohnt sich, in deiner Steuererklärung genau hinzuschauen.

Fazit

Stockpicking oder ETF — die Steuern funktionieren nach denselben Grundregeln. Was sich unterscheidet, ist die Komplexität, der Gestaltungsspielraum und das Risiko, ungewollt in eine höhere Steuerkategorie zu rutschen. ETFs sind steuerlich oft unkomplizierter. Einzelaktien bieten mehr Spielraum — aber auch mehr Fallstricke.

Die wichtigste Frage ist nicht «was ist generell besser?» — sondern «was passt zu meiner Einkommens-, Vermögens- und Lebenssituation?». Das hängt von deinem Kanton, deinem Grenzsteuersatz, deinem Anlagehorizont und deinem Handelsverhalten ab.

Bei der konkreten Wahl helfen wir dir gerne. Vemo Honorarberatung ist provisionsfrei und zeigt dir transparent, was zu deiner Situation passt — nicht zu einem Durchschnittskunden.


Quellen

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