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Vorsorgeauftrag Schweiz: Richtig aufsetzen & Kosten
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Vorsorgeauftrag Schweiz: Richtig aufsetzen & Kosten

Stell dir Sandra vor — 47, selbstständige Grafikerin aus Bern, verheiratet, zwei Kinder. Ein Hirnschlag, ein schwerer Unfall, eine Demenzdiagnose: Solche Szenarien denken wir nicht gerne zu Ende. Sandra auch nicht. Und genau deshalb hat sie, wie viele, keinen Vorsorgeauftrag — obwohl sie weiss, dass sie einen bräuchte.

In diesem Artikel erklären wir dir, was ein Vorsorgeauftrag in der Schweiz genau regelt, wie du ihn richtig aufsetzt, was er kostet und warum gerade Verheiratete und Selbstständige ihn dringend brauchen, auch wenn sie das oft nicht glauben.

Was ist ein Vorsorgeauftrag und wann tritt er in Kraft?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein Dokument, das du heute schreibst, für einen Tag, der hoffentlich nie kommt. Er legt fest, wer deine persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regelt, falls du durch Unfall, Krankheit oder Altersschwäche dauerhaft urteilsunfähig wirst. Das klingt trocken, ist es aber nicht, wenn du weisst, was ohne ihn passiert.

Eine Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie erteilt wird. Ein Vorsorgeauftrag hingegen gilt erst, wenn die beauftragende Person selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Er ist sozusagen ein Brief an die Zukunft — versiegelt, bis er wirklich gebraucht wird.

Der Vorsorgeauftrag ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in den Art. 360–369 ZGB geregelt und seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit einem Vorsorgeauftrag behältst du die Kontrolle: Du bestimmst selbst, welche Vertrauensperson sich um dich kümmert und nicht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Der Vorsorgeauftrag kann drei Bereiche umfassen: die Personensorge (Wohnen, Pflege, Gesundheit), die Vermögenssorge (Finanzen, Immobilien, Steuern) und die Vertretung im Rechtsverkehr (Verträge, Behördenkontakte). Du kannst für jeden Bereich dieselbe Person einsetzen — oder verschiedene. Ein Freund für die persönlichen Dinge, dein Steuerberater für die Finanzen. Das liegt bei dir.

Was passiert, wenn du keinen hast?

Hier ist etwas, das die meisten überrascht: Ehe schützt nicht so weit, wie man denkt.

Die Annahme, als Ehegatte dürfe man die Post des anderen erledigen, den dementen Partner gegen seinen Willen in ein Heim bringen oder sein Haus verkaufen, ist weit verbreitet. Aber man darf nicht einfach das Haus des anderen verkaufen, seine Börsengeschäfte tätigen oder grössere Geschenke in seinem Namen ausrichten. Das ist nur möglich, wenn der Gatte dies zuvor in einem Vorsorgeauftrag so bestimmt hat oder wenn die KESB dies erlaubt.

Das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehepartners gilt nur für Alltägliches: Rechnungen bezahlen, Post erledigen, laufende Kosten. Für weitergehende Entscheidungen wie Immobilienverkauf oder Heimplatzierung muss die KESB eine Beistandschaft errichten und einen Beistand ernennen. Und das dauert. Das Abklärungsverfahren dauert unter Umständen mehrere Monate. In dieser Zeit kann das Vermögen der urteilsunfähigen Person Schaden nehmen, weil nicht klar ist, wer handlungsberechtigt ist.

Besonders heikel: Selbstständige verhindern mit einem Vorsorgeauftrag, dass ihr Betrieb handlungsunfähig ist, wenn sie ausfallen. Mit einem Vorsorgeauftrag können Unternehmer ein Stück weit regeln, wer ihre Firma weiterführt, falls sie plötzlich urteilsunfähig werden — zum Beispiel nach einem Unfall, wegen einer schweren Krankheit oder Demenz. Sie können eine Vertrauensperson ihrer Wahl beauftragen, die Verantwortung im Betrieb in so einer Situation zu übernehmen. Für Sandra, die Grafikerin aus Bern, wäre das existenziell: Ohne Vorsorgeauftrag würde die KESB entscheiden, wer ihren Betrieb weiterführt — und das wäre kaum jemand, der sie wirklich kennt.

Der Vorsorgeauftrag ist wie ein Schlüssel, den du heute anfertigen lässt — für eine Tür, die vielleicht nie aufgeht. Aber wenn sie aufgeht, willst du bestimmen, wer diesen Schlüssel trägt.

Wie setzt du ihn richtig auf und was kostet das?

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, um einen Vorsorgeauftrag zu verfassen. Beim eigenhändigen Vorsorgeauftrag muss der gesamte Auftrag von Hand geschrieben sein und sowohl Datum als auch Unterschrift beinhalten. Es muss klar sein, dass der Vorsorgeauftrag von dir kommt.

Und hier liegt der häufigste Fehler, den fast niemand erwähnt: Der häufigste Fehler: Der Vorsorgeauftrag wird am Computer geschrieben und nur unterschrieben. Das ist ungültig. Der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein oder das Dokument muss notariell beurkundet werden. Ein Word-Dokument mit Unterschrift reicht nicht. Nie.

Die zweite Option ist die öffentliche Beurkundung beim Notar. Der Notar kontrolliert deinen Vorsorgeauftrag auf seine Richtigkeit und bestätigt, dass du zum Verfassungszeitpunkt urteilsfähig warst. Er verrechnet die Kosten der Beurkundung nach Aufwand. Die Preise pro Stunde variieren von Kanton zu Kanton. Wenn du den Vorsorgeauftrag notariell beurkunden lässt, fallen je nach Kanton und Notar Kosten von ca. CHF 300 bis CHF 1'000 an.

Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag ist kostenlos — du brauchst nur Papier und Stift. Wenn du den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt registrieren lässt, damit die KESB ihn im Ernstfall findet, kostet das ca. CHF 75. Das ist gut investiertes Geld.

Ein weiterer klassischer Fehler: keine Ersatzperson nennen. Wenn die beauftragte Person verstirbt, erkrankt oder den Auftrag ablehnt, gibt es ohne Ersatzperson niemanden. Die KESB muss dann doch einen Beistand ernennen — genau das, was du vermeiden wolltest.

Was hier fast immer untergeht: die KESB-Validierung

Die meisten Ratgeber erklären, wie man einen Vorsorgeauftrag erstellt. Was sie weglassen: Was passiert, wenn er plötzlich gebraucht wird.

Der Vorsorgeauftrag tritt nicht automatisch in Kraft. Die von dir beauftragte Person kann erst handeln, wenn die KESB die Wirksamkeit des Vorsorgeauftrags festgestellt hat. Dazu muss sie prüfen: Ist der Vorsorgeauftrag gültig verfasst worden? Liegt ein Arztzeugnis vor zur Bestätigung der Urteilsunfähigkeit? Erklärt sich die beauftragte Person bereit, den Auftrag anzunehmen? Ist die beauftragte Person dazu geeignet, die Aufgaben zu übernehmen? Diese Prüfung — die «Validierung» — braucht Zeit und Dokumente.

Was das praktisch bedeutet: Selbst mit einem perfekt aufgesetzten Vorsorgeauftrag gibt es eine Übergangsphase, bis deine Vertrauensperson rechtlich handeln darf. Ein Vorsorgeauftrag hilft, die Abklärungen der KESB zu beschleunigen. Sie muss dann nur die Urteilsunfähigkeit feststellen und prüfen, ob der Vorsorgeauftrag die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt. Ein ungültiger oder unklarer Auftrag verlängert diese Phase erheblich.

Gute Nachricht: Liegt ein detaillierter Vorsorgeauftrag vor, verzichtet die KESB in der Regel auf eine Beistandschaft. Der Aufwand, jetzt einen guten Vorsorgeauftrag zu erstellen, erspart deiner Familie und dir später enormen Aufwand.

Welche Variante für dich die richtige ist — einfach handschriftlich oder lieber mit Notar — hängt von deiner persönlichen und finanziellen Situation ab. Bei Vemo bekommst du eine persönliche Honorarberatung dazu, die deine Gesamtsituation kennt und objektiv einschätzt — provisionsfrei. Zum Beispiel, wenn du selbstständig bist oder Immobilien besitzt und klären willst, wie weit die Vollmachten reichen sollen.

Worauf du achten kannst

Einen Vorsorgeauftrag aufzusetzen ist einfacher als gedacht — wenn man die Stolpersteine kennt. Das Wichtigste zuerst: Schreib ihn wirklich von Hand. Nicht tippen und ausdrucken, nicht ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Alles von Hand, mit Datum.

Formuliere die drei Bereiche — Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsvertretung — so konkret wie möglich. Vage Formulierungen wie «regelt alles» können zu Streit führen. Definiere die drei Bereiche einzeln und konkret. Wenn du möchtest, dass deine Vertretung auch eine Immobilie verkaufen darf, muss das ausdrücklich so stehen — aussergewöhnliche Vertretungen wie ein Hausverkauf sind mit einer generellen Vollmacht nicht abgedeckt. Möchtest du, dass deine Vertretung auch solche Rechtsgeschäfte übernehmen kann, schreib das ausdrücklich in deinen Vorsorgeauftrag.

Besprich den Auftrag mit der Person, die du einsetzen willst. Die beauftragte Person muss wissen, dass ein Vorsorgeauftrag existiert und was darin steht. Besprich deine Wünsche und stelle sicher, dass die Person bereit ist, den Auftrag zu übernehmen. Und: Jede Änderung im notariell beurkundeten Vorsorgeauftrag muss ebenfalls beurkundet werden. Beim handschriftlichen genügt ein datierter Nachtrag — aber auch der muss komplett von Hand sein.

Bewahre das Dokument sicher, aber auffindbar auf. Wird ein Vorsorgeauftrag in einem Bankschliessfach aufbewahrt und niemand hat Kenntnis davon, können unter Umständen schon behördliche Massnahmen durch die KESB aufgegleist worden sein. Lass den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt eintragen — das ist günstig und kann viel Aufwand ersparen.

Schliess den Vorsorgeauftrag auch mit einer Patientenverfügung kurz: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung werden oft verwechselt, regeln aber unterschiedliche Dinge. Idealerweise erstellst du beide Dokumente. Der Vorsorgeauftrag bestimmt, wer entscheidet. Die Patientenverfügung bestimmt, was medizinisch geschehen soll.

Mehr zu den Grundlagen einer ganzheitlichen Vorsorgeplanung findest du auch in unserem Artikel über Honorarberatung Schweiz — und warum unabhängige Beratung hier einen Unterschied macht.

Häufige Fragen zum Vorsorgeauftrag

Ich bin verheiratet — brauche ich wirklich einen Vorsorgeauftrag?

Ja, dringend. Das gesetzliche Vertretungsrecht deines Ehepartners reicht nur für Alltagsgeschäfte. Für grössere Entscheidungen — Immobilienverkauf, Kündigung von Verträgen, Verfügung über grössere Vermögenswerte — braucht er oder sie ohne Vorsorgeauftrag die ausdrückliche Genehmigung der KESB. Mit einem Vorsorgeauftrag kannst du diesen Spielraum selbst festlegen.

Kann ich den Vorsorgeauftrag einfach am Computer schreiben?

Nein. Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist in der Schweiz ungültig. Entweder du schreibst alles vollständig von Hand — oder du lässt ihn notariell beurkunden. Das ist keine Formalität, sondern eine gesetzliche Voraussetzung nach Art. 361 ZGB.

Was passiert, meine Vertrauensperson den Auftrag nicht annehmen will?

Wenn die beauftragte Person verstirbt, erkrankt oder den Auftrag ablehnt, gibt es ohne Ersatzperson niemanden. Die KESB muss dann doch einen Beistand ernennen. Deshalb: Nenne immer auch eine Ersatzperson im Dokument.

Ab wann sollte ich einen Vorsorgeauftrag haben?

Mit einem Vorsorgeauftrag kannst du jemanden bestimmen, der dich vertritt, wenn du vorübergehend oder dauerhaft urteilsunfähig bist. Urteilsunfähig kann jede Person jederzeit werden, sei es durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder im Alter. Es gibt kein «zu früh». Wer handlungsfähig und volljährig ist, kann und sollte einen erstellen.

Was kostet ein Vorsorgeauftrag?

Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag kostet dich nichts ausser Zeit. Die Registrierung des Aufbewahrungsorts beim Zivilstandsamt kostet etwa CHF 75. Eine notarielle Beurkundung kostet je nach Kanton und Aufwand zwischen CHF 300 und CHF 1'000. Für komplexe Situationen — Immobilien, eigene Firma, mehrere Begünstigte — lohnt sich die Investition in professionelle Begleitung.

Fazit

Ein Vorsorgeauftrag ist kein Dokument für das Alter. Er ist ein Dokument für morgen — oder übermorgen, oder vielleicht nie. Aber wenn der Moment kommt, willst du, dass jemand handeln kann, dem du vertraust. Nicht die Behörde. Nicht irgendjemand. Du entscheidest das — aber eben nur jetzt, solange du es noch kannst.

Sandra, die Grafikerin aus Bern, hat ihren Vorsorgeauftrag übrigens inzwischen erstellt. Handschriftlich, mit ihrer Schwester als Vertrauensperson und einem klaren Abschnitt zur Vermögenssorge — inklusive Betrieb. Es hat sie einen Nachmittag gekostet.

Bei der konkreten Ausgestaltung — was muss rein, wie weit sollen die Vollmachten gehen, was bei Immobilien oder eigenem Unternehmen? — helfen wir dir gerne weiter. Vemo Honorarberatung ist provisionsfrei und zeigt dir transparent, was zu deiner Situation passt.

Quellen

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