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Honorarberatung Schweiz: Was Beratung bei der Bank kostet
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Honorarberatung Schweiz: Was Beratung bei der Bank kostet

Honorarberatung Schweiz: Was Beratung bei der Bank kostet

Honorarberatung Schweiz oder klassische Bankberatung: Der Unterschied liegt vor allem darin, wie die Beratung bezahlt wird. Wer für eine Anlageberatung kein sichtbares Honorar zahlt, bezahlt sie auf anderem Weg, etwa über Retrozessionen oder die laufenden Produktkosten.

Darum geht's
  • Bei einer Vergütung über Produkte und Retrozessionen können Interessenkonflikte entstehen
  • «Unabhängig» ist in der Schweiz kein gesetzlich geschützter Begriff
  • FIDLEG und FINMA-Rundschreiben 2025/2 verschärfen Transparenzpflichten — ändern aber nicht das Vergütungsmodell
  • Honorarberatung kostet sichtbar CHF 150 bis 300 pro Stunde, das kann günstiger sein als höhere laufende Produktkosten
  • Kriterien für echte Unabhängigkeit: keine zusätzlichen Provisionen, klare Offenlegung, nachweisbare Qualifikation

Was ist Honorarberatung — und was nicht?

Honorarberatung bedeutet: Der Berater wird ausschliesslich vom Kunden bezahlt — kein Produkthersteller, keine Bank zahlt zusätzlich mit. FINMA und Bundesgericht haben klar geregelt, dass Retrozessionen (Provisionen von Drittanbietern) gegenüber Kunden offenzulegen sind. Wer sie nicht offenlegt, riskiert Rückforderungen — wie ein Berner Vermögensverwalter 2025 gezeigt hat.

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: Ein Berner Vermögensverwalter musste CHF 1'960'000 an 54 Kunden zurückzahlen. Er hatte über Jahre Retrozessionen erhalten, ohne seine Kunden darüber zu informieren.

Kriterium Bankberater Honorarberater
Vergütung durch Bank + Produktanbieter Nur Kunde (Stunden- oder Pauschalhonorar)
Retrozessionen Möglich (mit Verzichtserklärung) Keine
Produktpalette Oft mit Schwerpunkt auf hauseigenen Produkten Ganzer Markt
Sichtbare Kosten Keine separate Rechnung CHF 150–300/Stunde
Begriff «unabhängig» geschützt? Nein Nein — muss geprüft werden

Der Retrozessions-Mechanismus: Wie Beratung ohne Rechnung bezahlt wird

Laut einer Studie auf Basis von Swiss-Banking-Daten generierten Schweizer Banken allein 2012 rund CHF 4'200'000'000 durch einbehaltene Retrozessionen — rund 12% der Wertschöpfung im gesamten Bankensektor.

Konkrete Rechnung ohne Anbieter: Ein aktiv verwalteter Fonds mit 1.5% TER (Total Expense Ratio) vs. ein Indexfonds mit 0.2% TER. Bei CHF 100'000 Anlage über 20 Jahre (angenommene Bruttorendite 5% p.a.):

  • Fonds mit 1.5% TER: Endvermögen ca. CHF 205'000
  • Fonds mit 0.2% TER: Endvermögen ca. CHF 254'000
  • Unterschied: ca. CHF 49'000 — allein durch den Kostenunterschied

Ein Beratungshonorar von CHF 1'500 für eine fundierte Analyse, die dich zu kostengünstigeren Produkten führt, amortisiert sich in dieser Rechnung schnell. Dieselbe Logik gilt für die Säule 3a: Auch dort entscheidet die Kostenstruktur langfristig über tausende Franken Unterschied.

Welche Variante wirklich zu dir passt, hängt von Einkommen, Steuersituation und Anlagehorizont ab. Bei Vemo bekommst du eine persönliche Honorarberatung dazu — provisionsfrei.

Was FIDLEG 2025 ändert — und was nicht

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) plus FINMA-Rundschreiben 2025/2 verschärfen seit Januar 2025 die Spielregeln. Was neu ist:

  • Retrozessionen müssen visuell hervorgehoben werden, damit sie gut sichtbar sind
  • Auf Anfrage kostenlose Auskunft über effektiv erhaltene Retrozessionsbeträge
  • Portfoliobezogene Anlageberatung unterliegt strengeren Verhaltenspflichten als Einzeltransaktions-Beratung
  • FINMA stellte bei der Mehrheit der geprüften Institute Verbesserungsbedarf fest

Was FIDLEG nicht ändert: Das Provisionsmodell selbst bleibt legal. Retrozessionen sind erlaubt, sofern Kunden mit Kenntnis der Bandbreiten ausdrücklich darauf verzichten. Dieser Verzicht erfolgt in der Regel per Unterschrift in den Vertragsunterlagen, neu optisch deutlicher hervorgehoben.

Gut zu wissen: Was «unabhängig» bedeutet

Honorarberatung wird oft als einfaches Gegenstück zur Provisionsberatung erklärt. Drei Punkte helfen, genauer hinzuschauen:

1. «Unabhängig» ist kein geschützter Begriff in der Schweiz. Jeder kann sich so nennen. Anders als in der EU (MiFID II) gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Definition, die den Begriff auf echte Provisionsfreiheit beschränkt. Prüfen lässt sich die Realität nur über direkte Fragen und schriftliche Bestätigungen.

2. Auch bei Honorarberatern lohnt sich ein genauer Blick. Wenn ein Berater neben dem Stundenhonorar noch Abschlussprovisionen erhält, zahlt der Kunde zweifach: einmal über das Honorar, einmal über das Produkt. Seriöse Honorarberatung bestätigt schriftlich, dass keine Retrozessionen oder sonstigen Provisionen fliessen.

3. Honorarberatung bei einer Bank ist nicht automatisch produktneutral. Verschiedene Schweizer Banken bieten Beratung auf Honorarbasis an, zum Beispiel für Pensionsplanung. Dabei können auch Produkte der eigenen Bank eine Rolle spielen. Frag deshalb nach, aus welchem Angebot die Empfehlungen stammen.

Worauf du achten musst — Kriterien statt Anbieter

  • Schriftliche Erklärung: «Ich erhalte keine Retrozessionen, Bestandsprovisionen oder sonstigen Provisionen von Dritten.» Eine solche Bestätigung gehört zu einem echten Honorarmodell.
  • Vergütungsstruktur transparent: Stunden-, Pauschal- oder AUM-Honorar? AUM-Modelle (% des Vermögens) können ebenfalls Interessenkonflikte schaffen — je mehr du anlegst, desto mehr verdient der Berater.
  • Qualifikation prüfbar: Dipl. Finanzberater IAF, Finanzplaner mit eidg. Fachausweis oder MAS Financial Consultant sind in der Schweiz anerkannte Abschlüsse. Berufsbezeichnungen wie «Finanz- und Anlageberater» sind nicht geschützt.
  • Ganzheitlicher Blick: Echte Vorsorgeberatung umfasst AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Steuern und Nachlassplanung — nicht nur Anlageprodukte.
  • Kein Abschlussdruck: Honorarberatung endet mit einem Plan. Die Umsetzung liegt beim Kunden — das ist ein Qualitätsmerkmal, kein Nachteil.

Häufige Fragen zur Honorarberatung Schweiz

Was kostet eine Honorarberatung in der Schweiz?

Die meisten unabhängigen Honorarberater rechnen CHF 150–300 pro Stunde ab. Alternativ gibt es Pauschalpakete (z.B. CHF 800–4'000 für eine Vorsorge- oder Pensionsplanung). Wichtig: Lass dir das Honorarmodell vor dem Erstgespräch schriftlich bestätigen.

Ist Bankberatung wirklich kostenlos?

Nur auf den ersten Blick. Es wird zwar keine Rechnung gestellt, die Vergütung läuft aber über Retrozessionen (Provisionen von Produktanbietern) und über die laufenden Gebühren der empfohlenen Produkte — oft 1–1.5% TER jährlich statt 0.1–0.2% bei Indexfonds. Über 20 Jahre summiert sich das auf zehntausende Franken.

Wie erkenne ich echte Unabhängigkeit?

Verlange eine schriftliche Bestätigung, dass der Berater keine Retrozessionen, Bestandsprovisionen oder sonstigen Provisionen von Drittanbietern erhält. Prüfe ausserdem die Qualifikation (dipl. Finanzberater IAF o.ä.) und ob der Berater institutionell an eine Bank oder Versicherung gebunden ist.

Was regelt FIDLEG zur Anlageberatung in der Schweiz?

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) verpflichtet Finanzdienstleister seit 2020 zur Offenlegung von Interessenkonflikten und Retrozessionen. Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 verschärft seit Januar 2025 die Transparenzpflichten: Retrozessionen müssen optisch hervorgehoben und auf Anfrage kostenlos offengelegt werden. Das Provisionsmodell selbst bleibt aber erlaubt.

Ab welchem Vermögen lohnt sich Honorarberatung?

Schon ab CHF 50'000–100'000 Anlagevermögen oder beim Eintritt in wichtige Lebensphasen (Pensionierung, Erbschaft, Immobilienkauf) amortisiert sich ein Beratungshonorar deutlich schneller als die langfristigen Kosten von Provisionsberatung. Bei komplexen Vorsorgesituationen — z.B. Selbständige, Expats, verheiratete Paare mit ungleichen Einkommen — ist der Mehrwert besonders hoch.

Fazit

Honorarberatung in der Schweiz bedeutet: Du siehst die Kosten der Beratung direkt. Retrozessionen sind in der Schweiz nicht verboten, sie müssen aber offengelegt werden. Wie ein Berater vergütet wird, kann sich trotzdem auf dein Vermögen auswirken, deshalb lohnt es sich, genau nachzufragen. Der Begriff «unabhängig» schützt dich nicht. Schriftliche Bestätigungen, nachweisbare Qualifikation und ein klares Honorarmodell schon.

Bei der konkreten Wahl helfen wir dir gerne. Vemo Honorarberatung ist provisionsfrei und zeigt dir transparent, was zu DEINER Situation passt.


Quellen

  • Beobachter.ch — Bundesgericht-Urteil 6B_431/2024: Retrozessionen-Rückzahlung CHF 1'960'000
  • BDO.ch — FINMA-Rundschreiben 2025/2: Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV
  • Everon.swiss — FIDLEG-Compliance 2025: Neue Verhaltensregeln für Finanzdienstleister
  • NZZ.ch — Finanzberatung: Auf diese Punkte sollten Sie achten
  • FINMA.ch — Offizielle Aufsichtsbehörde, FIDLEG-Grundlagen
  • Vermoegens-partner.ch — Honorarberatung in der Schweiz (Whitepaper)
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