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Honorarberatung Schweiz: Was Bank-Berater wirklich kosten
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Honorarberatung Schweiz: Was Bank-Berater wirklich kosten

Honorarberatung Schweiz: Was Bank-Berater wirklich kosten

Honorarberatung Schweiz oder klassische Bankberatung — der strukturelle Unterschied ist nicht eine Frage des Stils, sondern des Geldes. Wer für eine Anlageberatung kein sichtbares Honorar zahlt, zahlt trotzdem — nur versteckt, über Retrozessionen und überteuerte Produkte.

Darum geht's
  • Bankberater sind strukturell Verkäufer, keine Berater — Retrozessionen schaffen Interessenkonflikte
  • «Unabhängig» ist in der Schweiz kein gesetzlich geschützter Begriff
  • FIDLEG und FINMA-Rundschreiben 2025/2 verschärfen Transparenzpflichten — ändern aber nicht das Vergütungsmodell
  • Honorarberatung kostet sichtbar CHF 150–300 pro Stunde — oft günstiger als versteckte Produktkosten
  • Kriterien für echte Unabhängigkeit: Kein Provision-Doppelkassieren, klare Offenlegung, nachweisbare Qualifikation

Was ist Honorarberatung — und was nicht?

Honorarberatung bedeutet: Der Berater wird ausschliesslich vom Kunden bezahlt — kein Produkthersteller, keine Bank zahlt zusätzlich mit. FINMA und Bundesgericht haben klar geregelt, dass Retrozessionen (Provisionen von Drittanbietern) gegenüber Kunden offenzulegen sind. Wer sie nicht offenlegt, riskiert Rückforderungen — wie ein Berner Vermögensverwalter 2025 gezeigt hat.

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: Ein Berner Vermögensverwalter musste CHF 1'960'000 an 54 Kunden zurückzahlen — jahrelang kassierte Retrozessionen, ohne Kunden zu informieren. Das ist kein Einzelfall.

Kriterium Bankberater Honorarberater (echt)
Vergütung durch Bank + Produktanbieter Nur Kunde (Stunden- oder Pauschalhonrar)
Retrozessionen Möglich (mit Verzichtserklärung) Keine
Produktpalette Hauseigene Produkte bevorzugt Ganzer Markt
Sichtbare Kosten Keine — «kostenlose Beratung» CHF 150–300/Stunde
Begriff «unabhängig» geschützt? Nein Nein — muss geprüft werden

Der Retrozessions-Mechanismus: Was «kostenlose» Beratung wirklich kostet

Laut einer Studie auf Basis von Swiss-Banking-Daten generierten Schweizer Banken allein 2012 rund CHF 4'200'000'000 durch einbehaltene Retrozessionen — rund 12% der Wertschöpfung im gesamten Bankensektor. Dieser Betrag floss zu grossen Teilen nicht zu den Kunden zurück.

Konkrete Rechnung ohne Anbieter: Ein aktiv verwalteter Fonds mit 1.5% TER (Total Expense Ratio) vs. ein Indexfonds mit 0.2% TER. Bei CHF 100'000 Anlage über 20 Jahre (angenommene Bruttorendite 5% p.a.):

  • Fonds mit 1.5% TER: Endvermögen ca. CHF 205'000
  • Fonds mit 0.2% TER: Endvermögen ca. CHF 254'000
  • Unterschied: ca. CHF 49'000 — allein durch den Kostenunterschied

Ein Beratungshonorar von CHF 1'500 für eine fundierte Analyse, die dich zu kostengünstigeren Produkten führt, amortisiert sich in dieser Rechnung schnell. Dieselbe Logik gilt für die Säule 3a: Auch dort entscheidet die Kostenstruktur langfristig über tausende Franken Unterschied.

Welche Variante wirklich zu dir passt, hängt von Einkommen, Steuersituation und Anlagehorizont ab. Bei Vemo bekommst du eine persönliche Honorarberatung dazu — provisionsfrei.

Was FIDLEG 2025 ändert — und was nicht

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) plus FINMA-Rundschreiben 2025/2 verschärfen seit Januar 2025 die Spielregeln. Was neu ist:

  • Retrozessionen müssen visuell hervorgehoben werden — nicht mehr im Kleingedruckten verstecken
  • Auf Anfrage kostenlose Auskunft über effektiv erhaltene Retrozessionsbeträge
  • Portfoliobezogene Anlageberatung unterliegt strengeren Verhaltenspflichten als Einzeltransaktions-Beratung
  • FINMA stellte bei der Mehrheit der geprüften Institute Verbesserungsbedarf fest

Was FIDLEG nicht ändert: Das Provisionsmodell selbst bleibt legal. Retrozessionen sind erlaubt, sofern Kunden mit Kenntnis der Bandbreiten ausdrücklich darauf verzichten. Die Unterschrift im Kleingedruckten bleibt das bevorzugte Instrument — nur optisch auffälliger als bisher.

Was die Konkurrenz dir nicht sagt: Das «Unabhängig»-Problem

Viele Sites erklären Honorarberatung als einfaches Gegenstück zur Provisionsberatung. Drei Punkte werden dabei fast immer ausgelassen:

1. «Unabhängig» ist kein geschützter Begriff in der Schweiz. Jeder kann sich so nennen. Anders als in der EU (MiFID II) gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Definition, die den Begriff auf echte Provisionsfreiheit beschränkt. Prüfen lässt sich die Realität nur über direkte Fragen und schriftliche Bestätigungen.

2. Auch Honorarberater können doppelt kassieren. Wenn ein Berater neben dem Stundenhonorar noch Abschlussprovisionen erhält, zahlt der Kunde zweifach — einmal offen, einmal versteckt. Seriöse Honorarberatung belegt schriftlich: null Retrozessionen, null Kickbacks.

3. Bankbasierte «Honorarberatung» ist nicht automatisch neutral. Verschiedene Schweizer Banken bieten Beratung auf Honorarbasis an — zum Beispiel für Pensionsplanung. Das klingt unabhängig, beinhaltet aber typischerweise Empfehlungen für bankeigene Produkte. Die Beratungsgebühr kauft keine echte Unabhängigkeit, solange der Berater Angestellter der Bank ist.

Worauf du achten musst — Kriterien statt Anbieter

  • Schriftliche Erklärung: «Ich erhalte keine Retrozessionen, Kickbacks oder Bestandsprovisionen von Dritten.» — Keine schriftliche Erklärung? Kein echtes Honorarmodell.
  • Vergütungsstruktur transparent: Stunden-, Pauschal- oder AUM-Honorar? AUM-Modelle (% des Vermögens) können ebenfalls Interessenkonflikte schaffen — je mehr du anlegst, desto mehr verdient der Berater.
  • Qualifikation prüfbar: Dipl. Finanzberater IAF, Finanzplaner mit eidg. Fachausweis oder MAS Financial Consultant sind in der Schweiz anerkannte Abschlüsse. Berufsbezeichnungen wie «Finanz- und Anlageberater» sind nicht geschützt.
  • Ganzheitlicher Blick: Echte Vorsorgeberatung umfasst AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Steuern und Nachlassplanung — nicht nur Anlageprodukte.
  • Kein Abschlussdruck: Honorarberatung endet mit einem Plan. Die Umsetzung liegt beim Kunden — das ist ein Qualitätsmerkmal, kein Nachteil.

Häufige Fragen zur Honorarberatung Schweiz

Was kostet eine Honorarberatung in der Schweiz?

Die meisten unabhängigen Honorarberater rechnen CHF 150–300 pro Stunde ab. Alternativ gibt es Pauschalpakete (z.B. CHF 800–4'000 für eine Vorsorge- oder Pensionsplanung). Wichtig: Lass dir das Honorarmodell vor dem Erstgespräch schriftlich bestätigen.

Ist Bankberatung wirklich kostenlos?

Nein. Bankberatung erscheint kostenlos, weil keine Rechnung gestellt wird. Die Vergütung läuft über Retrozessionen (Provisionen von Produktanbietern) und über die laufenden Gebühren der empfohlenen Produkte — oft 1–1.5% TER jährlich statt 0.1–0.2% bei Indexfonds. Über 20 Jahre summiert sich das auf zehntausende Franken.

Wie erkenne ich echte Unabhängigkeit?

Verlange eine schriftliche Bestätigung, dass der Berater keine Retrozessionen, Kickbacks oder Bestandsprovisionen von Drittanbietern erhält. Prüfe ausserdem die Qualifikation (dipl. Finanzberater IAF o.ä.) und ob der Berater institutionell an eine Bank oder Versicherung gebunden ist.

Was regelt FIDLEG zur Anlageberatung in der Schweiz?

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) verpflichtet Finanzdienstleister seit 2020 zur Offenlegung von Interessenkonflikten und Retrozessionen. Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 verschärft seit Januar 2025 die Transparenzpflichten: Retrozessionen müssen optisch hervorgehoben und auf Anfrage kostenlos offengelegt werden. Das Provisionsmodell selbst bleibt aber erlaubt.

Ab welchem Vermögen lohnt sich Honorarberatung?

Schon ab CHF 50'000–100'000 Anlagevermögen oder beim Eintritt in wichtige Lebensphasen (Pensionierung, Erbschaft, Immobilienkauf) amortisiert sich ein Beratungshonorar deutlich schneller als die langfristigen Kosten von Provisionsberatung. Bei komplexen Vorsorgesituationen — z.B. Selbständige, Expats, verheiratete Paare mit ungleichen Einkommen — ist der Mehrwert besonders hoch.

Fazit

Honorarberatung in der Schweiz bedeutet: sichtbare Kosten statt versteckte Provisionen. Das Schweizer Recht macht Retrozessionen nicht verboten — aber der Unterschied zwischen einem Berater, der für dich arbeitet, und einem, der von Produktanbietern vergütet wird, hat reale Konsequenzen für dein Vermögen. Der Begriff «unabhängig» schützt dich nicht. Schriftliche Bestätigungen, nachweisbare Qualifikation und ein klares Honorarmodell schon.

Bei der konkreten Wahl helfen wir dir gerne. Vemo Honorarberatung ist provisionsfrei und zeigt dir transparent, was zu DEINER Situation passt.


Quellen

  • Beobachter.ch — Bundesgericht-Urteil 6B_431/2024: Retrozessionen-Rückzahlung CHF 1'960'000
  • BDO.ch — FINMA-Rundschreiben 2025/2: Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV
  • Everon.swiss — FIDLEG-Compliance 2025: Neue Verhaltensregeln für Finanzdienstleister
  • NZZ.ch — Finanzberatung: Auf diese Punkte sollten Sie achten
  • FINMA.ch — Offizielle Aufsichtsbehörde, FIDLEG-Grundlagen
  • Vermoegens-partner.ch — Honorarberatung in der Schweiz (Whitepaper)
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