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Tellco pk: Was der Eingriff der Aufsicht für Versicherte bedeutet
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Tellco pk: Was der Eingriff der Aufsicht für Versicherte bedeutet

Am 8. April 2026 hat die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) bei der Tellco pk eingegriffen: Sie hat das Unternehmen WTW als Sachwalter eingesetzt, weil der Stiftungsrat wegen interner Meinungsverschiedenheiten blockiert war. Gemäss den veröffentlichten Stellungnahmen geht es um die Führung der Stiftung, nicht um ihre finanzielle Lage. Was bedeutet das für die Versicherten, und was sagt der Fall über Sammelstiftungen?

Darum gehts

  • Die Aufsichtsbehörde ZBSA hat am 8. April 2026 das Unternehmen WTW als Sachwalter der Tellco pk eingesetzt, weil der Stiftungsrat durch interne Meinungsverschiedenheiten blockiert war.
  • Gemäss den veröffentlichten Stellungnahmen geht es um die Governance, nicht um die Finanzen. Der Deckungsgrad der Tellco pk liegt bei 106,3 %.
  • Rund drei Viertel aller aktiv Versicherten in der zweiten Säule sind in Sammelstiftungen wie der Tellco pk versichert.
  • Für die Versicherten bleibt das Vorsorgeguthaben bestehen, der Sachwalter führt die laufenden Geschäfte weiter.
  • Der Fall zeigt, warum sich ein Blick auf die Organisation der eigenen Pensionskasse lohnt.
Eingriff der Aufsicht: Die Einsetzung eines Sachwalters bei einer Pensionskasse ist in der Schweiz selten.
Eingriff der Aufsicht: Die Einsetzung eines Sachwalters bei einer Pensionskasse ist in der Schweiz selten.
Bild: MART PRODUCTION / Pexels

Die Tellco pk gehört zu den grösseren Sammelstiftungen des Landes und verwaltet die Altersgelder von tausenden Versicherten aus kleinen und mittleren Unternehmen. Entsprechend gross ist das Interesse, wenn die Aufsicht bei einer Stiftung dieser Grösse eingreift. Wichtig für die Einordnung: Anlass war gemäss den veröffentlichten Stellungnahmen eine Blockade im Stiftungsrat, nicht die finanzielle Lage. Der Deckungsgrad liegt bei 106,3 %, das Vermögen der Stiftung ist also grösser als ihre Verpflichtungen.

Die ZBSA (Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht) ist die gemeinsame Aufsicht der sechs Zentralschweizer Konkordatskantone. Ein Sachwalter soll in einer solchen Lage dafür sorgen, dass die Stiftung handlungsfähig bleibt, solange der Stiftungsrat blockiert ist.

Was über den Eingriff bei der Tellco pk bekannt ist

Bekannt ist: Der Stiftungsrat der Tellco pk war wegen interner Meinungsverschiedenheiten blockiert. Die Aufsicht hat deshalb am 8. April 2026 WTW als Sachwalter eingesetzt. Gemäss den veröffentlichten Stellungnahmen betrifft die Massnahme die Governance, also die Führung und Organisation der Stiftung, und ist nicht finanziell motiviert. Einzelheiten zu den Meinungsverschiedenheiten im Stiftungsrat sind nicht vollständig öffentlich.

Die NZZ ordnete den Fall unter dem Titel «Wirbel um Pensionskasse Tellco: was hinter dem Eingriff der Aufsicht steckt» ein. Für Versicherte anderer Pensionskassen ist der Fall vor allem ein Anlass, sich mit der Funktionsweise von Sammelstiftungen vertraut zu machen.

Sammelstiftungen funktionieren so: Mehrere hundert, manchmal tausende Arbeitgeber schliessen sich einer einzigen Stiftung an, um gemeinsam die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden zu organisieren. Das spart Kosten und bündelt Risiken. Gleichzeitig sind viele Parteien beteiligt, was die Zusammenarbeit im Stiftungsrat anspruchsvoll machen kann.

Drei Viertel der Versicherten: Warum Sammelstiftungen so wichtig sind

Drei Viertel aller aktiv Versicherten in der beruflichen Vorsorge der Schweiz sind in Sammelstiftungen versichert (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, 2025). Das sind Millionen von Arbeitnehmenden, zum Beispiel Kellner, Coiffeure, Angestellte in der IT oder Verkäuferinnen. Die Pensionskasse wählt in der Regel der Arbeitgeber aus, viele Versicherte kennen ihre Sammelstiftung deshalb kaum.

Sammelstiftungen verwalten Milliarden von Franken Altersvorsorge.
Sammelstiftungen verwalten Milliarden von Franken Altersvorsorge.
Bild: halit küçükbakar / Pexels

Im Gegensatz zu firmeneigenen Pensionskassen, wie jene von Nestlé, Novartis oder den SBB, sind die Versicherten einer Sammelstiftung auf viele Arbeitgeber verteilt. Das Gesetz (BVG Art. 51) schreibt auch hier eine paritätische Verwaltung vor: Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen je zur Hälfte im Stiftungsrat vertreten sein. Weil viele Firmen angeschlossen sind, ist der Weg vom einzelnen Versicherten bis in den Stiftungsrat aber länger als bei einer firmeneigenen Kasse.

Die Verwaltungskosten in Sammelstiftungen sind nominal tief, ein häufig genanntes Argument für das Modell. Renditen und Anlagestrategien unterscheiden sich allerdings von Stiftung zu Stiftung. Auch die Deckungsgrade, also das Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen, schwanken mit den Märkten. Das gilt für alle Pensionskassen, gerade in einem unruhigen Marktumfeld wie dem aktuellen, in dem der Iran-Krieg die Finanzmärkte beschäftigt.

Das Aufsichtssystem: regional organisiert, vom Bund beaufsichtigt

In der Schweiz werden Pensionskassen von kantonalen oder regionalen Behörden direkt beaufsichtigt, eine Folge des Föderalismus. Das gilt auch für grosse Sammelstiftungen mit nationaler Reichweite. Darüber steht die Oberaufsicht des Bundes, die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV).

Die Einsetzung eines Sachwalters ist ein seltener Schritt. Sie zeigt, dass die Aufsicht handelt, wenn ein Stiftungsrat seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann.

Die politische Dimension: die Diskussion um die zweite Säule

Der Fall Tellco fällt in eine Zeit, in der die zweite Säule politisch ohnehin diskutiert wird. Das Schweizer Parlament hatte nach jahrelangem Ringen die BVG-Reform verabschiedet – eine Vorlage, die vor allem Teilzeitarbeitende (überproportional Frauen) besser in die zweite Säule einbeziehen sollte. In der Volksabstimmung vom 22. September 2024 hat die Schweizer Bevölkerung die Reform abgelehnt. Sie tritt nicht in Kraft.

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Es ist möglich, dass der Fall in Bundesbern in die Diskussion einfliesst. Linke Parteien und Gewerkschaften dürften eher mehr staatliche Kontrolle, mehr Transparenz und eine stärkere Vertretung der Versicherten fordern. Bürgerliche Kreise dürften eher auf die Eigenverantwortung der Stiftungen und die Subsidiarität des Föderalismus verweisen.

Unabhängig von der politischen Haltung gilt: Ein Altersvorsorgesystem lebt vom Vertrauen der Versicherten. Sachliche Information über Fälle wie diesen trägt dazu bei.

Das Schweizer Vorsorgesystem gilt international als Referenzmodell.
Das Schweizer Vorsorgesystem gilt international als Referenzmodell.
Bild: Jean-Paul Wettstein / Pexels

Was Versicherte jetzt wissen müssen

Für die Versicherten der Tellco pk gilt: Ihr Vorsorgeguthaben bleibt bestehen. Das Schweizer Recht schreibt vor, dass Pensionskassengelder vom Vermögen der Trägerschaft getrennt sind – im Unterschied zu Bankeinlagen sind sie also kein Schuldnervermögen, das im Konkursfall verloren gehen kann. Der von der Aufsicht eingesetzte Sachwalter führt die laufenden Geschäfte weiter.

Wie bei jeder Pensionskasse lohnt sich auch hier ein Blick auf Rendite, Deckungsgrad und Anlagestrategie. Direkt beeinflussen können Versicherte in Sammelstiftungen diese Punkte kaum, sie können aber gezielt nachfragen. Jede Pensionskasse ist gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten einen jährlichen Ausweis zuzustellen, der den Deckungsgrad, die Umwandlungssätze und die Verwaltungskosten ausweist.

Wer wissen will, wie die eigene Vorsorgesituation aussieht und welche Handlungsspielräume es gibt – insbesondere in der freiwilligen dritten Säule – findet auf vemo.ch/grow/tools/3a-check eine erste Orientierung. Und wer die strukturellen Unterschiede zwischen Bankprodukten und Versicherungslösungen in der Säule 3a verstehen möchte, liest am besten unsere Analyse «Säule 3a: Bank oder Versicherung?»

Das grössere Bild: die zweite Säule im Wandel

Unabhängig vom Fall Tellco steht die zweite Säule vor grundsätzlichen Herausforderungen. Das Schweizer Pensionskassensystem wurde in den 1980er Jahren für eine Welt konzipiert, in der Arbeitsverhältnisse lebenslang stabil, Zinsen real positiv und Anlagerisiken überschaubar waren. Diese Annahmen gelten heute nur noch eingeschränkt.

Die Arbeitswelt ist fragmentierter geworden: Mehr Teilzeitarbeit, mehr Selbständigkeit, mehr Jobwechsel. Bei jedem Stellenwechsel wird das Freizügigkeitskapital von einer Stiftung zur nächsten übertragen, mit Aufwand und möglichen zeitlichen Lücken in der Deckung. Das Zinsumfeld war ein Jahrzehnt lang so niedrig, dass Stiftungen in illiquide Anlagen, Private Equity und Immobilien ausgewichen sind, um überhaupt noch die versprochenen Leistungen finanzieren zu können. Und die Anlagerisiken sind durch die Verflechtung der Kapitalmärkte weltweit grösser geworden.

Dazu kommt die Frage, wie Führung und Kontrolle mit dieser wachsenden Komplexität Schritt halten. Der Fall Tellco zeigt, dass die Aufsicht eingreift, wenn ein Stiftungsrat blockiert ist. Er zeigt aber auch, wie wichtig ein funktionierender Stiftungsrat für eine Pensionskasse ist.

Finanzielle Schwankungen hat die zweite Säule schon mehrfach erlebt: In den frühen 2000er Jahren kam es nach dem Börseneinbruch infolge der Dotcom-Blase bei zahlreichen Pensionskassen zu Unterdeckungen, die Politik reagierte mit Reformen. Die Finanz- und Schuldenkrise 2008 bis 2012 brachte eine neue Runde von Unterdeckungen. Auch heute sorgen der Ölpreisschock durch den Iran-Krieg, sinkende Aktienmärkte und ein wechselhaftes Zinsumfeld für Unruhe. Der Fall Tellco gehört aber nicht in diese Reihe: Hier geht es um die Führung der Stiftung, nicht um ihre Finanzen.

Dass das Schweizer Vorsorgesystem weiterentwickelt werden muss, ist weitgehend Konsens. Diskutiert werden unter anderem mehr Transparenz bei Sammelstiftungen, die Kapazitäten der Aufsicht und die Frage, welche Leistungsversprechen in einer Welt mit alternder Bevölkerung und schwankenden Märkten realistisch sind.

Für dich als versicherte Person heisst das vor allem: Lies deinen Vorsorgeausweis, frag nach, wenn etwas unklar ist, und behalte deine Vorsorge als Ganzes im Blick.


Quellen

  • NZZ: «Wirbel um Pensionskasse Tellco: was hinter dem Eingriff der Aufsicht steckt», April 2026
  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2025, Kennzahlen berufliche Vorsorge
  • Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV): Jahresbericht 2024
  • Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), insbesondere Art. 51 (paritätische Verwaltung)
  • Swisscanto Pensionskassenstudie 2025: Strukturen und Entwicklungen im Schweizer Vorsorgesystem
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