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Sparen für Kinder Schweiz: Sparkonto, ETF oder Säule 3a?
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Sparen für Kinder Schweiz: Sparkonto, ETF oder Säule 3a?

Stell dir Lena vor — 34, Projektleiterin in Basel, frisch Mutter geworden. Beim Ausfüllen der Geburtsanzeige fragt sie sich: Soll ich gleich ein Kinderkonto eröffnen? Oder wäre ein ETF-Sparplan schlauer? Und kann man eigentlich schon eine Säule 3a für Neugeborene machen? Diese drei Fragen stellen sich fast alle Eltern früher oder später. Die Antworten sind einfacher als gedacht — aber einer davon ist ein weit verbreiteter Irrtum.

In diesem Artikel erkläre ich dir, wie die drei Wege — Sparkonto, ETF-Sparplan und Säule 3a — für Kinder in der Schweiz wirklich funktionieren. Nicht als Tabelle mit Zahlenkolonnen, sondern so, wie ich es einem Freund am Küchentisch erklären würde. Am Ende weisst du, welche Fragen du dir stellen musst — und warum die Antwort immer von deiner persönlichen Situation abhängt.

Warum das klassische Kindersparkonto nicht das ist, was es scheint

Das Geschenksparkonto ist ein Schweizer Klassiker. Grosseltern kennen es, Gotti und Götti eröffnen es zur Geburt, und irgendwo liegt noch ein vergilbtes Sparheft mit eingestempelten Frankenbeträgen. Das Herzstück des Ganzen: Das Geld ist sicher, es wächst ohne Risiko — und das Kind bekommt es mit 18.

Soweit die Idee. Das Problem ist ein leises, unsichtbares: Zinsen nahe null schlagen die Inflation schlicht nicht. Das Geld ist nicht verloren, aber es verliert über die Jahre still an Kaufkraft. Was Inflation mit Sparkapital über 15–18 Jahre macht, ist gut dokumentiert — und das Sparkonto gehört zu den schwächsten Schutzformen.

Dazu kommt etwas, das viele nicht wissen: Steuerpflichtig auf das Guthaben im Kinderkonto ist nicht das Kind — sondern der Kontoinhaber. Steuerpflichtig ist der Inhaber des Kinderkontos — das können die Eltern, Grosseltern oder Paten sein. Wer also ein Konto auf seinen eigenen Namen eröffnet und monatlich einzahlt, zählt dieses Vermögen zu seinem steuerbaren Vermögen. Ist das Konto auf den Namen des Kindes, zahlt das Kind — aber bis zur Volljährigkeit verwalten die Eltern. Klingt technisch, hat aber echte steuerliche Konsequenzen je nach Kantone und Vermögensgrösse.

Was ein ETF-Sparplan für Kinder anders macht

Wer früh mit dem Investieren beginnt, hat einen unschlagbaren Verbündeten: die Zeit. Wer für ein Kind anlegt, hat meistens einen sehr langen Anlagehorizont — und kann kurzfristige Marktschwankungen entspannt aussitzen.

Ein ETF-Sparplan funktioniert wie ein Dauerauftrag — nur fliesst das Geld nicht auf ein Sparkonto, sondern in einen börsengehandelten Indexfonds. Monatlich CHF 50, CHF 100 oder was immer machbar ist. Der Betrag kauft automatisch Fondsanteile, und über die Jahre bauen sich diese still auf. Der grosse Vorteil gegenüber dem Sparkonto: Das Geld arbeitet im Aktienmarkt mit, statt still zu liegen.

Entscheidend ist dabei die Kostenfrage — nicht als Schockzahl, sondern als Mechanik. Wer sein Kindesdepot bei einer traditionellen Hausbank eröffnet und einen bankeigenen Fonds bespart, zahlt oft über 1 % Jahresgebühr auf das angelegte Vermögen. Das klingt wenig, wirkt aber über 18 Jahre deutlich. Die TER mancher Bankfonds für Kinder beträgt horrende 1.68% — bei ETFs beginnen vergleichbare Lösungen bei einem Bruchteil davon. Wie sich solche Kostenunterschiede langfristig auswirken, erklären wir im Artikel zu ETF-Kosten in der Schweiz genauer.

Was beim ETF-Sparplan ausserdem kaum besprochen wird: Wird das Kind volljährig, erlischt die gesetzliche Vertretung durch die Eltern und die volle Verfügungsberechtigung geht auf das nun erwachsene Kind über. Das klingt selbstverständlich — ist es aber nicht. Denn ein 18-Jähriges Kind, dem plötzlich CHF 40'000 auf einem Depot gehören, kann damit tun was es will. Eine Gespräch darüber, was das Geld einmal bedeuten soll, ist mindestens genauso wichtig wie die Anlageentscheidung selbst.

Hier ein einfaches Rechenbeispiel — das einzige in diesem Artikel, weil es etwas Konkretes zeigt: Ein Kinderdepot mit ETFs erzielt historisch durchschnittlich 6–8 % Rendite pro Jahr, ein klassisches Kindersparkonto bietet 0–1 %. Nach 18 Jahren kann aus CHF 1'000 in einem Depot über CHF 4'000 werden — auf einem Sparkonto wären es rund CHF 1'200. Nicht als Garantie zu verstehen, sondern als Illustration dessen, was Zinseszins und Zeit gemeinsam bewirken.

Welche Variante wirklich zu dir passt, hängt von Einkommen, Steuersituation und dem Ziel für das Kind ab. Bei Vemo bekommst du eine persönliche Honorarberatung dazu — provisionsfrei.

Säule 3a für Kinder: Der weit verbreitete Irrtum

Jetzt zur Frage, die Lena sich am Anfang gestellt hat — und die sich gefühlt jede zweite Mutter beim Babycheck stellt: Kann ich für mein Kind eine Säule 3a eröffnen?

Die klare Antwort: Nein. Nicht möglich. Noch nicht.

Eine Säule 3a für Kinder ist in der Schweiz aktuell nicht möglich. Das Gesetz schreibt klar vor: Einzahlungen in die Säule 3a sind erst ab dem Jahr erlaubt, in dem man 18 Jahre alt wird und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Ein Ferienjob mit 15 zählt nicht. Zinserträge oder Schenkungen zählen nicht. Nur richtiges, AHV-pflichtiges Lohneinkommen.

Warum das trotzdem in diesem Artikel steht? Weil es eine interessante politische Entwicklung gibt, die fast niemand kennt: Die sogenannte Motion Silberschmidt setzt sich dafür ein, dass Eltern und Verwandte künftig schon für Kinder in die Säule 3a einzahlen können — der Vorschlag nutzt die steuerlichen Vorteile der Säule 3a und den Zinseszinseffekt, ohne zusätzliche staatliche Leistungen zu fordern. Der Bundesrat hat diese Motion im Jahr 2024 abgelehnt. Das käme laut Bundesrat «einem grundlegenden Umbau der Säule 3a gleich, die heute als Selbstvorsorge ausgestaltet ist.» Ob sich das je ändert, bleibt offen.

Was ist dann sinnvoll, sobald ein Kind mit Lehrvertrag oder Teilzeitjob anfängt, sein erstes eigenes Erwerbseinkommen zu erzielen? Dann — und erst dann — kann es selbst in die Säule 3a einzahlen. Die Säule 3a in jungen Jahren ist erst ab 18 und mit eigenem Lohn möglich. Was ab 2026 mit Nachzahlungen in die Säule 3a neu möglich ist, erklären wir im verlinkten Artikel.

Was hier oft untergeht: Die Schenkungssteuer und der «falsche Name»

Ein Punkt, den Finanzportale meist mit einem Halbsatz abtun, der in der Praxis aber zu Fragen führt: Wenn Grosseltern oder die Gotti Geld für ein Kind anlegen wollen — auf wessen Namen läuft das Depot, und gibt es steuerliche Folgen?

Zur Schenkungssteuer: In den meisten Kantonen sind Kinder und Enkel von der Schenkungssteuer befreit. Nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt werden Schenkungen an direkte Nachkommen besteuert. Für die grosse Mehrheit der Schweizer Familien ist das also kein Thema — aber wer in einem dieser Kantone wohnt oder das Geld von nicht direkt Verwandten erhält (Pateneltern, Onkel, Gotte), sollte das im Blick haben.

Zur Frage des Namens: In der Schweiz werden Konto oder Depot üblicherweise auf den Namen des Kindes eröffnet, auch wenn die Einzahlungen von Eltern, Grosseltern, Gotte oder Götti stammen. Manche Anbieter laufen jedoch auf den Namen der einzahlenden Person. Das macht einen Unterschied: Läuft das Konto auf den Namen der einzahlenden Person, können sie bis zur formellen Schenkung (meist mit 18) noch frei darüber verfügen. Läuft es von Anfang an auf den Namen des Kindes, gehört das Geld rechtlich dem Kind.

Kein Richtig oder Falsch — aber eine Entscheidung, die man bewusst treffen sollte.

Worauf du achten kannst

Wenn du für ein Kind sparen möchtest, sind nicht die Produkte das Entscheidende — sondern die Fragen, die du dir stellst.

Wie lang ist der Anlagehorizont wirklich? Die passende Sparform hängt stark vom Ziel und vom Zeithorizont ab. Für kurzfristige Wünsche eignet sich ein Sparkonto, für langfristige Ziele ein breit diversifizierter ETF-Sparplan mit tiefer Kostenquote. Ein Kind, das in drei Jahren ein Velo will, braucht etwas anderes als ein Kind, dem man mit 18 einen Eigenkapitalstart ermöglichen möchte.

Was passiert mit dem Geld, wenn das Kind 18 wird? Der Übergang zur Volljährigkeit ist ein Moment, den man im Voraus besprechen sollte — nicht nur finanziell, sondern auch als Familie. Ein Brief, ein Gespräch, eine kleine Übergabe: Das gibt dem angesammelten Kapital eine Geschichte.

Wer zahlt ein, und wie? Bei einigen Anbietern können nach der ersten Einzahlung auch andere Familienmitglieder direkt auf das Ziel einzahlen. So können Geschwister und Verwandte gemeinsam für ein Kind sparen. Das verwandelt ein Depot von einem Elternprojekt in ein Familienprojekt.

Und schliesslich: die Kosten. Nicht als Obsession, aber als bewusste Wahl. Was verschiedene Anlageformen in der Schweiz kosten, lohnt sich einmal durchzulesen — bevor man einfach das nimmt, was die Hausbank anbietet.

Häufige Fragen

Kann ich eine Säule 3a für mein Kind eröffnen?

Nein, das ist aktuell in der Schweiz nicht möglich. Einzahlungen in die Säule 3a sind erst ab dem Jahr erlaubt, in dem jemand 18 Jahre alt wird und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Sobald dein Kind selbst arbeitet, kann es aber sofort starten — und davon enorm profitieren.

Ist ein Sparkonto für Kinder sinnlos?

Nicht sinnlos, aber begrenzt. Für Geld, das das Kind in wenigen Jahren braucht — ein Velo, ein Sprachaufenthalt — ist ein Sparkonto absolut richtig. Für einen Zeithorizont von 10–18 Jahren ist es meistens zu wenig ehrgeizig.

Muss ich Schenkungssteuer zahlen, wenn ich meinem Kind Geld anlege?

In den meisten Kantonen sind Kinder und Enkel von der Schenkungssteuer befreit. Nur in Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt werden Schenkungen an direkte Nachkommen besteuert. Nicht direkt verwandte Personen — etwa Paten — sollten dies jedoch mit einem Steuerberater klären.

Was passiert mit dem Kinderdepot, wenn das Kind 18 wird?

Wird das Kind volljährig, erlischt die gesetzliche Vertretung durch die Eltern und die volle Verfügungsberechtigung geht auf das nun erwachsene Kind über. Das ist wichtig zu wissen — und ein guter Grund, rechtzeitig ein offenes Gespräch über Geld und Ziele zu führen.

Wer ist steuerpflichtig auf das Geld im Kinderdepot?

Steuerpflichtig ist der Inhaber des Kontos — das können die Eltern, Grosseltern oder Paten sein. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, zahlt das Kind — wird aber bis zur Volljährigkeit von den Eltern verwaltet. Welche Konstellation steuerlich günstiger ist, hängt von der Familiensituation ab.

Fazit

Lena, unsere Projektleiterin aus Basel, hat am Ende keine perfekte Antwort bekommen. Aber sie weiss jetzt: Eine Säule 3a für ihre Tochter gibt es nicht. Ein Sparkonto allein reicht wahrscheinlich nicht. Und ein ETF-Sparplan ist kein Hexenwerk — aber er braucht ein paar bewusste Entscheidungen. Der richtige Weg hängt davon ab, was sie sich für das Kind wünscht, wie lang sie anlegen kann und was steuerlich Sinn macht.

Genau das ist der Punkt: Nicht die Produkte entscheiden. Du entscheidest — mit den richtigen Fragen. Bei der konkreten Wahl helfen wir dir gerne. Vemo Honorarberatung ist provisionsfrei und zeigt dir transparent, was zu deiner Situation passt.


Quellen:
bsv.admin.ch — Die dritte Säule
schweizerpersonalvorsorge.ch — Motion Silberschmidt
vermoegenszentrum.ch — Schenkungssteuer
smolio.ch — Säule 3a für Kinder
finanzdepot.ch — Anlegen für Kinder

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